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   OLG Oldenburg, 26.06.1996 - 2 U 106/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,2897
OLG Oldenburg, 26.06.1996 - 2 U 106/96 (https://dejure.org/1996,2897)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 26.06.1996 - 2 U 106/96 (https://dejure.org/1996,2897)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 26. Juni 1996 - 2 U 106/96 (https://dejure.org/1996,2897)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    VVG § 61
    Durch Repräsentanten ermöglichter Diebstahl eines Spezialanhängers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen (Leitsatz)

    Grundlagen für die Annahme der Stellung eines Repräsentanten eines Versicherungsnehmers; Übertragung der Risikoverwaltung im Fall der Übertragung eines Fahrzeugs an einen berechtigten Fahrer; Beurteilung eines Verhaltens als "Grob Fahrlässig" im Fall der Vornahme ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Grundlagen für die Annahme der Stellung eines Repräsentanten eines Versicherungsnehmers; Übertragung der Risikoverwaltung im Fall der Übertragung eines Fahrzeugs an einen berechtigten Fahrer; Beurteilung eines Verhaltens als "Grob Fahrlässig" im Fall der Vornahme ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    AKB § 12 Abs. 1 Ib; VVG § 61

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1996, 1310
  • VersR 1997, 997
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 21.04.1993 - IV ZR 34/92

    Repräsentantenstellung im Versicherungsrecht

    Auszug aus OLG Oldenburg, 26.06.1996 - 2 U 106/96
    Gemäß der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (NJW l993, l862, l864 = VersR 1993, 828) ist Repräsentant, wer in dem Geschäftsbereich, zu dem das versicherte Risiko gehört, aufgrund eines Vertretungs- oder ähnlichen Verhältnisses an die Stelle des Versicherungsnehmers getreten ist.
  • OLG Schleswig, 26.11.2009 - 16 U 18/09

    Grob fahrlässige Herbeiführung des Versicherungsfalls in der

    Der objektive Tatbestand der groben Fahrlässigkeit ist auch nicht schon deshalb zu verneinen, weil Wohnwagen, wie nicht nur aus der vom Kläger vorgelegten Bescheinigung der C-GmbH vom 5. September 2008, sondern auch aus zu Wohnwagendiebstählen ergangenen Entscheidungen (OLG Düsseldorf NJW-RR 1996, 865 ; OLG Frankfurt NJW-RR 1995, 349; ferner OLG Oldenburg NJW-RR 1996, 1310 zu einem Anhänger) folgt, typischerweise vom Werk aus nicht mit einer Diebstahlsicherung versehen werden.
  • LG Coburg, 10.08.2010 - 23 O 826/09

    Der angekündigte Diebstahl

    Die Repräsentanteneigenschaft ergibt sich daraus, dass der Zeuge xxx alleiniger Halter und Eigentümer des Fahrzeugs war somit die Verfügungsbefugnis und Verantwortung dauerhaft innehatte, und der Kläger mithin nur aus versicherungstechnischen Gründen (etwa einer günstigeren Schadenseinstufung) Versicherungsnehmer wurde (vgl. Prölls/Martin, VVG, § 12 AKB, Rn. 77; OLG Oldenburg vom 26.06.1996, 2 U 106/96 [...]Fundstelle, Rn. 3).
  • LG Coburg, 20.04.2011 - 12 O 647/10

    Kfz-Kaskoversicherung: Indizien für eine erhebliche Wahrscheinlichkeit einer

    Die Repräsentanteneigenschaft des Sohnes ergibt sich daraus, dass der Zeuge ... nach Angaben der Klägerin (Bl. 33 d. A.) der alleinige Nutzer des streitgegenständlichen ... und die Verantwortung dauerhaft inne hatte (OLG Oldenburg 26.06.1996, Az.: 2 U 106/96).
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